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    Hauptseite » 2013 » April » 11 » Zu viel Missbrauch? Zu wenig Herz? Zu hohe Kosten?
    19:16
    Zu viel Missbrauch? Zu wenig Herz? Zu hohe Kosten?
    Zu viel Missbrauch? Zu wenig Herz? Zu hohe Kosten? Das Asylwesen bietet immer wieder heissen Diskussionsstoff. Viel zu reden haben wir in den nächsten neun Wochen. Am 9. Juni findet die Abstimmung über die Asylgesetz-Revision statt. BLICK liefert heute die 75 wichtigsten Fakten zum Thema.




    Arbeit
    Für Asylbewerber gilt ein generelles Arbeitsverbot von drei Monaten. Asylsuchende mit negativem Entscheid und abgelaufener Ausreisefrist dürfen nicht mehr arbeiten. Vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge erhalten Arbeitsbewilligungen, unabhängig von der Arbeitsmarktlage, und können kostenlose Kurse für die sprachliche und berufliche Integration besuchen.

    Kostensteigerung 
    Das Asylwesen kostet den Bund nächstes Jahr laut Budget insgesamt 1,43 Milliarden Franken. Rund eine halbe Milliarde mehr als vor fünf Jahren. Dazu kommen (nicht bezifferte) Auslagen von Kantonen und Gemeinden.

    PlatzLandAsylgesuche 2012
    1.Eritrea4407
    2.Nigeria2746
    3.Tunesien2239
    4.Serbien1889
    5.Afghanistan1386
    6.Syrien1229
    7.Mazedonien1137
    8.Marokko931
    9.China808
    10.Somalia808

     

    Budget des Bundesamts
    Das Bundesamt für Migration (BFM), zuständig für Ausländer und Asyl, verursachte letztes Jahr Kosten von 1,1 Milliarden Franken. 2011 waren es 922 Millionen, 2010 885 Millionen und 2009 821 Millionen.

    Die grossen Ausgaben
    2012 zahlte das BFM den Kantonen 615 Millionen – als Entschädigung für deren Aufwand mit Asylsuchenden. 235 Millionen machten Personal-, Sach- und Betriebsaufwand aus. Das BFM beschäftigt 761 Angestellte.

    Kriminelle Asylsuchende 
    Die Zahl der kriminellen Asylbewerber stieg in den letzten Jahren mit der Zahl der Asylgesuche. 2012 wurden 5875 Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge verzeigt. Die Delikte gehen von Drohung und Zechprellerei bis zu Tötung. 2011 waren es noch 4237, 2010 3406 Personen. Nicht in der Statistik: Asylsuchende mit Nichteintretensentscheid und abgewiesene Asylsuchende mit Sozialhilfestopp.

    Dauerbaustelle Asyl
    Das Asylgesetz wurde seit Inkrafttreten 1981 bisher zehn Revisionen unterzogen und meist verschärft. Zwei weitere Revisionen stehen an.

    Familiennachzug
    Asylbewerber mit laufendem Verfahren haben kein Anrecht auf Familiennachzug. Wird kein Asyl, sondern nur die vorläufige Aufnahme gewährt, kann frühestens nach drei Jahren ein Gesuch gestellt werden.

    Vergleich mit Ausland
    Im internationalen Vergleich hat die Schweiz ein ineffizientes Asylsystem. Die Verfahren dauern sehr lange. Den Rechtsbeistand stellen – anders als in vielen europäischen Nachbarländern – nicht der Staat, sondern Kirchen oder Hilfswerke.

    Grosszügigere Länder
    Ist in der Schweiz ein Asylsuchender arbeitslos, muss er mit rund 360 Franken pro Monat auskommen. In Deutschland werden Asylsuchende nach Hartz-IV-Ansätzen (Arbeitslosengeld) unterstützt, so wie Einheimische. Auch Schweden und Niederländer sind bei der Sozialhilfe viel grosszügiger.

    Geizigere Länder
    In Frankreich leben viele Asylsuchende auf der Strasse, weil es zu wenige Unterkünfte gibt. Noch schlimmer ist es in Italien, wo der Staat nur für kurze Zeit hilft und danach die Asylsuchenden sich selbst überlässt. 

    Geplante Reform 
    Bundesrätin Simonetta Sommaruga will das Asylwesen neu strukturieren. Ihr Hauptziel ist es, die Verfahren zu beschleunigen. 60 Prozent aller Asylverfahren sollen in Bundeszentren durchgeführt und innert 100 Tagen abgeschlossen werden.

    Weniger in die Kantone
    Nur 40 Prozent der Asylsuchenden werden künftig auf die Kantone verteilt. Asylbewerber, Rechtsvertreter, Behörden und Übersetzer befinden sich alle im Bundeszentrum und sind ständig verfügbar. Die Kantone schaffen zusätzliche 500 bis 700 Administrativplätze.

    Nordafrikaner 
    Sie kamen mit dem Arabischen Frühling in die Schweiz. Jetzt führen sie die Statistik an: 1267 tunesische Asylsuchende verstiessen 2012 gegen das Strafgesetz. Dahinter folgen die Algerier (521), die Marokkaner (484) und die Georgier (380).

    Vom Delegierten zum Amt
    Als die Flüchtlingssituation in den 80er-Jahren zum Dauerproblem wurde, übernahm Peter Arbenz (Bild) 1986 den neu geschaffenen Job des Delegierten für das Flüchtlingswesen. Er galt bald als Krisenmanager. Von 1990 bis 1993 wirkte er als erster Direktor des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF).

    Die Bundesämter
    Das BFF wurde 2005 (685 Stellen) mit dem Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung fusioniert und in Bundesamt für Migration (BFM) umbenannt, mit aktuell 761 Stellen.

    Heikler Job
    Der erste Delegierte für das Flüchtlingswesen war Peter Arbenz. Von 1990 bis 1993 amtete er als Direktor des Bundesamtes für Flüchtlinge. Seine Nachfolger waren Urs Scheidegger (1994–1996), Jean-Daniel Gerber (1997–2004), Eduard Gnesa (2005–2009) und Alard du Bois-Reymond (2009–2011). Seit 2012 führt Mario Gattiker (Bild) das Amt.

    Abstimmung 2013
    Am 9. Juni stimmt das Volk über eine dringliche Revision des Asylgesetzes ab. Die zentralen Punkte: Streichung der Dienstverweigerung aus dem Katalog der Asylgründe (davon wären vor allem die Eritreer betroffen), Abschaffung von Botschaftsgesuchen, Sonderbestimmungen über die Umnutzung von Militärbauten und Grundlagen zur Erprobung neuer Verfahren.

    Gegner und Befürworter
    Gegen die Revision hatten links-grüne Kreise das Referendum ergriffen. An vorderster Front kämpfen der Ex-Nationalrat der Grünen, Jo Lang, und Organisationen wie Solidarité sans frontières. Auch die CVP-Frauen sind gegen die Vorlage. Die SP ist gegen das Gesetz, wollte aber das Referendum nicht ergreifen. Klare Befürworter sind dagegen FDP, SVP, BDP und GLP.

    Eritreer
    Aus Eritrea, einem Land im nordöstlichen Afrika, kamen bis 2005 nur vereinzelt Asylbewerber. Dann schnellte die Zahl nach oben auf 1207 Gesuche (2006). 2012 waren es so viele wie noch nie: 4407 Gesuche.

    Zahl der Empfangszentren
    Reist ein Asylbewerber in die Schweiz, dann muss er sein Gesuch in einem der insgesamt fünf Empfangszentren einreichen: Basel, Chiasso TI, Vallorbe VD, Altstätten SG und Kreuzlingen TG.

    Datenbanken
    In den Empfangszentren werden Asylbewerber registriert und fotografiert. Die Behörden klären ab, ob die Fingerabdrücke der Bewerber bereits in der zentralen europäischen Datenbank Eurodac (EU, Norwegen, Island) gespeichert sind.

    Dublin-Verfahren
    Wenn ein Asylbewerber in der Eurodac-Datenbank gespeichert ist, wird er ins Land seines Erstgesuchs abgeschoben. Das sogenannte Dublin-Verfahren kommt in Gang. Ist er nicht gespeichert, wird der Gesuchsteller im Empfangszentrum nochmals ausführlich zu seinen Asylgründen befragt und anschliessend einem Kanton zugewiesen.

    Pendente Gesuche im 1. Amtsjahr der Justizminister

    WerJahrPendente Gesuche
    Elisabeth Kopp19847435
    Arnold Koller199035'881
    Ruth Metzler19994513
    Christoph Blocher200415'061
    Eveline Widmer-Schlumpf200816'606
    Simonetta Somamruga201122'551
    Asylgesuche 2012 28'631

     

    Negativer Entscheid
    Ein Asylgesuch wird abgelehnt, wenn keine schutzwürdigen Gründe vorliegen. Aber auch, wenn ein Gesuchsteller seine wahre Identität verheimlicht, wenn er keine Identitätspapiere hat und sie nicht ohne überzeugende Erklärung innert 48 Stunden beschaffen kann.

    Wegweisungsentscheid
    Bei einem negativen Asylentscheid prüft das Bundesamt für Migration die Wegweisung aus der Schweiz. Ist diese möglich und zumutbar, wird eine Ausreisefrist verfügt.

    Anerkennungsquote
    Der Anteil der Gesuche, die als schutzwürdig anerkannt werden, schwankt, pendelt aber meist um ein Viertel herum. 2012 wurden 12,6 Prozent der Gesuche anerkannt, und 6,7 Prozent wurden vorläufig aufgenommen. 2011 wurden 21 Prozent anerkannt und 10,7 Prozent vorläufig aufgenommen. Höhepunkt in den 2000er-Jahren war 2008 mit insgesamt 41,9 Prozent Anerkannten und Aufgenommenen.

    Gesuchsdauer
    Die Dauer eines Asylverfahrens schwankt je nach Rechtsmitteln, die ein Gesuchsteller ergreift. In 97 Prozent der Dublin-Fälle (40 Prozent aller Gesuche) gibt es keine Einsprache. Durchschnittsdauer: 63 Tage. Nicht-Dublin-Fälle, auf die eingetreten wird, die aber nur durch eine Instanz gehen, dauern derzeit im Schnitt 163 Tage. Verfahren in mehreren Instanzen dauerten 2010 noch 756 Tage. Verfahren, die sämtliche Instanzen durchlaufen, konnten damals bis 1400 Tage dauern. Neuere Zahlen liegen zu den Rekordfällen nicht vor.

    Wiederholungstäter
    429 der 5875 straffälligen Asylsuchenden waren minderjährig. 202 begingen nur ein Delikt. 21 Minderjährige begingen zehn Straftaten oder mehr. Bei den Erwachsenen gab es 292 Personen mit zehn oder mehr Delikten.

    Gewalttätigkeit
    2012 erfasste die Kriminalstatistik im Asylbereich insgesamt 800 geklärte Fälle von Tätlichkeiten, von einfacher oder schwerer Körperverletzung – zu Deutsch: Schlägereien und Messerstechereien. Oft betrafen sie Asylsuchende untereinander. 2011 waren es noch 670 Fälle.

    Drogenkriminalität
    Nach dem Betäubungsmittelgesetz wurden im letzten Jahr 2804 Personen aus dem Asylbereich verzeigt. An der Spitze die Nigerianer mit 550 Beschuldigten. Dahinter Tunesier (400), Gambier (204), Guineer (154) und Algerier (152).

    Schengen und Asyl
    An den Binnengrenzen des Schengen-Raums finden in der Regel keine Personenkontrollen statt. Einerseits erleichtert das Asylsuchenden die Weiterreise, auch in die Schweiz. Bulgarien etwa verzeichnete wenig Flüchtlinge aus Syrien, weil es nicht Schengen-Mitglied ist. Andererseits: Fällt ein Schengen-Staat einen negativen Asylentscheid, dann gilt der im ganzen Schengen-Raum.

    Neue Visumsdatenbank
    Mit Hilfe der europäischen Visumsdatenbank CS VIS stellt die Schweiz zudem seit kurzem fest, ob ein Asylsuchender in einem anderen Schengen-Staat ein Visum erhalten hat. Gemäss Dublin-Abkommen ist dann der betreffende Staat für die Behandlung des Asylgesuchs zuständig.

    Papierlosigkeit
    Werfen sie den Pass oder die ID absichtlich fort? Fest steht: Von den 28 631 Personen, die letztes Jahr ein Asylgesuch stellten, hatten 74,5 Prozent keinen rechtsgültigen Ausweis.

    Ausschaffungen
    Die Behörden unterscheiden zwischen mehreren Vollzugsstufen. Stufe 1: Selbständige Rückreise. Stufe 2: Polizisten begleiten die Person, die nicht selbständig ausreisen will, zum Flugzeug, legen ihr allenfalls Handschellen an. Stufe 3: Mit Widerstand wird gerechnet. Ein Flug in einer Linienmaschine ist aber möglich, mit Polizisten in Zivil, Handschellen und anderen Fesseln. Die Anwendung von Gewalt ist zulässig. Stufe 4: Wie 3, nur dass mit starkem Widerstand gerechnet wird und deshalb ein Sonderflug nötig ist.

    48-Stunden-Regelung
    Seit vergangenem August führt das Bundesamt für Migration bei Asylsuchenden aus Serbien, Montenegro, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Albanien Schnellverfahren durch. Von der Anhörung über den Asylentscheid bis zur Rückführung der Asylsuchenden in die Heimat vergehen in der Regel nicht mehr als 48 Stunden. Jetzt wird dieses Verfahren auf Asylsuchende aus dem Kosovo und Georgien ausgeweitet. Im Visier sind auch Nigeria und Marokko.

    Ausreiseflüge
    2012 führten Bund und Kantone 13 801 kontrollierte Ausreiseflüge mit Weggewiesenen durch. Drei Viertel dieser Weggewiesenen stammten aus dem Asylbereich. 2011 waren es noch 9461 Flüge.

    Tickets verfallen
    2012 musste der Bund 5756 Flugtickets oder fast ein Drittel der Flugscheine umbuchen oder annullieren. Weil weggewiesene Ausländer, meist Asylbewerber, nicht ausreisen wollten und zum Teil untertauchten. Diese Umbuchungen und Stornierungen kosteten 700 827 Franken.

    Freiwillige Ausreisen
    Von den 13 801 Ausländern, die 2012 weggewiesen wurden, reisten über 40 Prozent freiwillig aus. 7836 wurden behördlich kontrolliert auf dem Luftweg zurückgeführt. 178 Asylsuchende schaffte das Bundesamt für Migration per Charterflug aus, teilweise unter Vollfesselung.

    Teure Sonderflüge
    97 Prozent der Ausreisen auf dem Luftweg erfolgen mit Linienflügen. Viel teurer sind die Sonderflüge, mit denen Renitente ausgeschafft werden. Pro ausgeschaffte Person werden die Kosten auf 10 000 bis 15 000 Franken beziffert.

    Kleinkriminalität
    Ladendiebstähle nehmen zu. 2749 entsprechende aufgeklärte Delikte konnten im Jahr 2012 Asylbewerbern zugeschrieben werden. Im Jahr zuvor waren es 1955. Die Zahl der Taschendiebstähle stieg von 136 auf 283.

    Belästigungen 
    Die Zahl von Fällen sexueller Belästigungen durch Asylsuchende stieg von 33 im Jahr 2011 auf 53 im Jahr 2012. Die Zahl der Vergewaltigungen blieb konstant (2012: 34). Die geklärten Fälle von sexueller Nötigung halbierten sich jedoch auf 13.

    Wer am Asyl verdient
    2012 zahlte das BFM 9,3 Millionen an Dolmetscher und Sprachexperten. 13 Millionen an Kantone für Reise- und Rückführungskosten. 24,7 Millionen an Sicherheitsfirmen, die Logendienst in den Bundeszentren sicherstellen. 2007 etwa kostete der Betrieb der Bundeszentren 43 Millionen, 2011 schon 70 Millionen. Es profitierten Sicherheitsfirmen wie Securitas oder Betreuungsfirmen wie ORS. Da der Staat keine Leistungen an den Rechtsschutz erbringt, müssen Anwälte entweder gratis arbeiten oder werden von Flüchtlingsorganisationen bezahlt.

    Schule
    Für Kinder von asylsuchenden Familien gilt die obligatorische Schulpflicht.

    Steuern
    Erwerbstätige Asylbewerber zahlen Quellensteuern und Beiträge an AHV/IV sowie die Arbeitslosenversicherung. Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene müssen zusätzlich während zehn Jahren, oder bis ein Betrag von 15 000 Franken erreicht wird, zehn Prozent ihres Lohnes abgeben, als pauschale Rückerstattung für bezogene Sozialhilfe und als Depot für eventuelle Ausreisekosten.

    Krankheit und Unfall
    Alle Asylbewerber sind gegen Krankheit und Unfall versichert. Vorläufig Aufgenommene, die mehr als sieben Jahre in der Schweiz und noch sozialhilfeabhängig sind, haben Anspruch auf Prämienverbilligung.

    Der Begriff Asyl
    Das Wort Asyl stammt vom griechischen «asylos», was so viel heisst wie «sicher» oder «unberaubt». Heute ist Asyl auch Synonym für Obdach, Zufluchtsort.

    Ursprung in der Bibel
    Die erste historisch bekannte Form des Asylrechts findet sich in der Bibel. In die «Asylstadt» oder «Freistadt» konnte flüchten, wer ohne Vorsatz jemanden umgebracht hatte. Der Täter konnte sich so der Blutrache entziehen.

    Gelder für Kantone
    Für Unterkunft, Essen, Kleidung, medizinische Versorgung und Betreuung sind die Kantone im Auftrag des Bundes zuständig. Sie erhalten für diese Aufgaben eine Pauschale von 56 Franken pro Tag und Person.

    Sozialhilfe für Bewerber
    Asylsuchende werden unterstützt, bis ihr Verfahren rechtskräftig abgeschlossen und die Wegweisungsfrist abgelaufen ist. Für ihre Alltagsauslagen wie Essen, Körperpflege, Taschengeld, Kleider, Transport erhalten Einzelpersonen, die beispielsweise in Bern in einem kantonalen Durchgangsheim wohnen, rund 400 Franken im Monat. Eine vierköpfige Familie erhält rund 1160 Franken pro Monat. Diese Zahlen sind allerdings von Kanton zu Kanton unterschiedlich.

    Schweiz als Asylland
    Die Schweiz hat gerade wegen ihrer politischen, kulturellen und religiösen Vielfalt eine ausgeprägte humanitäre Tradition. Zur Zeit von Reformation und Gegenreformation kamen vor allem Glaubensflüchtlinge in unser Land. Nach der Französischen Revolution waren es vor allem politisch Verfolgte. Meist in eher kleiner Zahl. Das hat sich mit der Globalisierung verändert: Die Zahl der Asylgesuche steigt in Wellen an. Die Gesuchsteller kommen aus einer Vielzahl von Herkunftsländern.

    Liberales Asylgesetz
    Flüchtlinge stehen international unter dem Schutz der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951. Das erste Schweizer Asylgesetz trat 1981 in Kraft. Es galt damals als sehr liberal. Schutz erhielt, wer wegen Rasse, Religion, Nationalität, sozialer Stellung oder politischer Anschauung in der Heimat verfolgt wurde. Justizminister Kurt Furgler (CVP, Bild) erklärte 1978 im Parlament, der Bundesrat wolle mit dem neuen Gesetz «eine menschenfreundliche Politik betreiben».

    Wichtigste Urnengänge
    1987 – Revision des Asylgesetzes (67 % Ja): Zahl der Aufzunehmenden kann begrenzt werden. Eine Ausschaffungshaft von 30 Tagen wird möglich.

    1994 – Weitere Revision (73 % Ja): Zwangsmassnahmen gegen straffällige Asylbewerber, Ausschaffungshaft und Rayonverbote eingeführt.

    1999 – Totalrevision des Asylgesetzes (73 % Ja): Erleichterte Aufnahme von Kriegsflüchtlingen möglich. Neue verschärfte Bestimmungen gegen Missbrauch.

    2002 – SVP-Initiative gegen Asylrechtsmissbrauch (50,1 % Nein): Auf Gesuche von Leuten, die aus sicheren Drittstaaten einreisen, wird nicht eingetreten.

    2006 – Revision des Asylgesetzes (68 % Ja): Auf Gesuche von Papierlosen wird nicht eingetreten. Keine Sozialhilfe für Abgewiesene. Leichterer Zugang zum Arbeitsmarkt für vorläufig Aufgenommene.

    Was das VBS macht
    VBS-Chef Ueli Maurer erhielt im März 2012 vom Bundesrat den Auftrag, bis Ende 2013 in Militäranlagen 4000 Plätze für Asylsuchende zu schaffen. Davon 2000 bis zum September 2012. Maurer schaffte das aber nicht, die Frist wurde ihm bis Ende 2012 erstreckt. Wieder ohne Erfolg. Bisher stehen erst etwa 500 Plätze in Armeeunterkünften zur Verfügung. Das VBS will die 2000 Plätze nun bis Frühsommer organisieren.

    Wo die Armee hilft
    Bisher sind folgende Armeeanlagen als Asylunterkünfte in Betrieb: Sufers GR, 22. 10. 2012 bis voraussichtlich 19. 4. 2013, 100 Plätze. Camp les Pradières NE, 12. 11. 2012 bis voraussichtlich 30. 4. 2013, 110 Plätze. Châtillon FR, 19. 12. 2012 bis voraussichtlich 28. 6. 2013, 70 Plätze. Nottwil LU, seit 18. 1. 2013, insgesamt sechs Monate, 100 bis 120 Plätze. Allschwil BL, seit 4. 2. 2013, drei Jahre, 120 Betten.

    Status-Kategorien
    Es gibt verschiedene Aufenthaltskategorien im Asylbereich. 1. Asylsuchende (Ausweis N). 2. Vorläufig Aufgenommene sowie Personen mit negativem Asylentscheid, bei denen aber der Vollzug der Wegweisung nicht zulässig, nicht zumutbar oder nicht möglich ist (Ausweis F). 3. Anerkannte Flüchtlinge (Ausweis B).

    Rückkehrhilfe
    Wer freiwillig ausreist, erhält eine Rückkehrhilfe. Für einen Erwachsenen sind das 1000 Franken in bar, für einen Minderjährigen 500 Franken. Je nach Land gibt es zusätzliche Unterstützung. Für Tunesien, Guinea und Georgien maximal 4000 Franken, für den Irak bis 5000 Franken und für Nigeria bis 6000 Franken. Kein Rückkehrgeld gibt es für straffällige Asylbewerber sowie für Personen aus EU-Staaten und visumsbefreiten Ländern wie Serbien.

    Vorläufig Aufgenommene
    Ende Februar lebten 22 452 vorläufig Aufgenommene in der Schweiz. Die meisten von ihnen, nämlich 3464, waren Somalier, gefolgt von Serben (2428), Eritreern (2006), Irakern (1916), Afghanen (1406), Angolanern (1132) und Chinesen (1113). Seit Anfang Dezember dürfen vorläufig Aufgenommene nicht mehr frei reisen. Auslandreisen werden nur aus humanitären Gründen sowie bei Tod oder Krankheit von Familienangehörigen bewilligt. Reisen in den Heimatstaat werden nur in Ausnahmen bewilligt.

    Notfallkonzept
    Bund und Kantone können auf ein Notfallkonzept zurückgreifen, sollten die Asylzahlen extrem ansteigen. Der Bundesrat gab das Konzept Anfang 2011 im Zuge des Arabischen Frühlings vorsorglich in Auftrag. Das Konzept sieht 29 Massnahmen vor. In Notfallsituationen sollen Asylsuchende auch in Zivilschutzanlagen, Containersiedlungen, Zeltanlagen oder in Mehrzweckhallen sowie bei Privatpersonen untergebracht werden können.

    Was ist normal?
    Das Notfallkonzept basiert auf einer sogenannten Normallage, was konkret 16 000 Asylgesuche jährlich heisst. BFM-Direktor Mario Gattiker rechnet für 2013 mit rund 30 000 Gesuchen.

    Ausländeranteil
    Knapp acht Millionen Menschen (7 954 662 Personen) wohnten laut Bundesamt für Statistik Ende 2011 ständig in der Schweiz. Rund 1,8 Millionen davon waren Ausländer. 609 327 davon waren als Aufenthalter (B-Ausweis) hier, 1 129 480 als Niedergelassene (C), 22 176 als vorläufig Aufgenommene (F), 18 881 als Kurzaufenthalter (L) und 7055 als Asylsuchende (N).


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