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    Hauptseite » 2013 » Oktober » 26 » Urs K. (65) hatte Sex mit Lisa (12) Seine Frau hält immer noch zu ihm
    15:02
    Urs K. (65) hatte Sex mit Lisa (12) Seine Frau hält immer noch zu ihm
    SCHWYZ - Der Abwart Urs K. soll Lisa (damals 12) missbraucht haben. Gestern stand er deswegen vor Gericht. Hinter ihm im Saal sass seine Ehefrau. In den Prozesspausen hielt sie seine Hand.




    Urs K.* (65) stand gestern vor dem Schwyzer Strafgericht. Der Vorwurf: Vergewaltigung und  sexuelle Handlungen mit einem Kind. Das Opfer des pensionierten Abwarts: die geistig behinderte Lisa H.* (16). Mehrmals wöchentlich soll er sie missbraucht haben, über ein Jahr lang. Lisa war damals zwölf Jahre alt.

    «Schlecht, sehr schlecht», wäre es, müsste er in den Knast, jammerte K. vor Gericht. «Ich weiss auch nicht, welcher Teufel mich damals geritten hat.» Hinter ihm sass seine Ehefrau. Sie hält in den Prozesspausen seine Hand, hält zu ihm.

    2011 redet Lisa H. endlich. Abwart K., den sie als Freund betrachtete, habe sie missbraucht. Tatorte: die Wohnung ihrer Eltern, der Keller, die Werkstatt, der Güterbahnhof. Der Mann kommt für einen Monat in U-Haft. Der Skandal: Er darf im gleichen Haus wie Lisa in Goldau SZ wohnen bleiben, wie der SonntagsBlick aufdeckt. Er hat nur Kontaktverbot!

    Vier Jahre Knast gefordert

    Der Schwyzer Oberstaatsanwalt will für K. vier Jahre Knast. Zwischen Januar 2010 und Februar 2011 kommt es laut Anklage bis zu viermal pro Woche zu Missbrauch, viermal zu Geschlechts- und Oralverkehr. «Was denken Sie, wie fühlt sich das Opfer?», will der Richter wissen. Die Antwort: «Ich kann mich nicht in mein Opfer hineinversetzen.»

    K. ist nur teilweise geständig. Die bis zu 200 Übergriffe streitet er ab: «Es waren zehn bis vierzehn Mal.» Mehr sei wegen des Berufs gar nicht möglich gewesen. Lisas Anwältin verlangt 100 000 Franken Genugtuung. K. habe das Opfer gewürgt, eingesperrt, gefesselt. Ihr Antrag gestern, superprovisorisch ein Rayonverbot für das Wohnhaus zu erwirken, blieb erfolglos.

    Der Verteidiger forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren wegen sexueller Handlungen mit einem Kind und Pornografie. Am Dienstag folgt das Urteil.

    Aufrufe: 1104 | Hinzugefügt von: Swissiman | Bewertung: 0.0/0
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