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    Hauptseite » 2012 » November » 9 » Pädophiler Götti in Winterthur zu Freiheitsstrafe verurteilt
    20:06
    Pädophiler Götti in Winterthur zu Freiheitsstrafe verurteilt
    WINTERTHUR - ZH - Wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern hat das Bezirksgericht Winterthur am Freitag einen 50-jährigen Mann zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt. Er hatte während Jahren Übergriffe auf seine Patentochter verübt.

    Neben dem Schuldspruch wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern verurteilte ihn das Gericht auch wegen mehrfacher Pornographie mit pädophilen und gewalttätigen Darstellungen. Von den 30 Monaten muss der Mann 12 Monate in Halbgefangenschaft absitzen. Das heisst, er kann tagsüber normal arbeiten gehen, muss den Abend und die Nacht aber hinter Gitter verbringen.

    Die restlichen 18 Monate werden mit einer Probezeit von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt. Dies entspricht genau dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Zusätzlich muss der Mann auf unbestimmte Zeit einmal pro Woche in die Psychotherapie und darf mit seinem Göttimädchen während drei Jahren nicht in Kontakt treten.

    Teil des noch nicht rechtskräftigen Urteils ist auch, dass ein vorzeitig gelöschter Strafregisterauszug aus dem Jahr 2005 wegen Pornographie wieder eingetragen wird. Der Mann hortete zu diesem Zeitpunkt fast 180'000 Kinderporno-Dateien.

    Die Übergriffe auf seine Patentochter begannen, als das Mädchen drei Jahre alt war. Es habe «ein kindliches Interesse» an seinem Penis gezeigt, sagte der Beschuldigte in den Befragungen. Die Handlungen seien geprägt gewesen von natürlichem Spielverhalten.

    Er habe mit seinen Taten aber auch verhindern wollen, dass das Mädchen sexuell so verklemmt werde wie er selbst. In den Befragungen zeigte er sich jedoch erleichtert darüber, dass es nur zum «Dökterli» Spielen und Betasten kam und er «nicht zu schlimmeren Taten herausgefordert wurde».

    Ein Gutachten attestiert bei ihm keine schwere psychische Störung und prognostiziert ihm wenig Rückfallgefahr. Der Verurteilte erschien am Freitag nicht vor Gericht. Wegen dringender Termine liess er sich von seinem Anwalt vertreten. Auch das Opfer, heute 14 Jahre alt, blieb der Urteilseröffnung fern. (SDA)

    Aufrufe: 1188 | Hinzugefügt von: Swissiman | Bewertung: 0.0/0
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