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    Hauptseite » 2012 » September » 3 » Gericht verhängt Höchststrafe im Prozess zum «Facebook-Mord»
    22:12
    Gericht verhängt Höchststrafe im Prozess zum «Facebook-Mord»
    Arnheim – Im sogenannten «Facebook-Mord» in den Niederlanden hat das Gericht in Arnheim am Montag die Höchststrafe verhängt. Der 15 Jahre alte Angeklagte wurde wegen Mordes und versuchten Totschlags zu einem Jahr Jugendgefängnis und drei Jahren Zwangstherapie in einer Anstalt für Straftäter verurteilt.



    Er hatte gestanden, ein gleichaltriges Mädchen erstochen zu haben - vermutlich im Auftrag von zwei anderen Jugendlichen, die sich für Mobbing im Internet rächen wollten.

    Das Opfer hatte auf dem sozialen Netzwerk demnach geschrieben, ihre beste Freundin habe mit mehreren Jungen Sex gehabt. Die angeschwärzte Freundin soll danach mit ihrem Freund ein Mordkomplott geschmiedet und den nun verurteilten Jugendlichen als Killer angeheuert haben.

    Für den Auftragsmord soll der Täter laut Staatsanwaltschaft zwischen 20 und 100 Euro erhalten haben. Das Verfahren gegen die möglichen Anstifter wird im Oktober fortgesetzt.

    Der Vater des Mädchens, Chun Nam Hau, war enttäuscht. «Ich habe meine Tochter verloren, und er bekommt ein Jahr Gefängnis», sagte er unter Tränen. Er appellierte an die Politiker, das Strafrecht für Jugendliche zu verschärfen.

    Am 14. Januar hatte der Täter dem Mädchen im Eingang ihres Elternhauses in Arnheim aufgelauert und auf sein Opfer eingestochen. «Ganz bewusst in Hals und Gesicht», erklärte die Richterin. Zuvor soll er noch gerufen haben: «Sorry, ich muss das tun.»

    Der Vater wurde beim Versuch, seiner Tochter zu helfen, ebenfalls mit dem Messer angegriffen. Das Mädchen starb fünf Tage später im Spital.

    Das Motiv des bereits vorbestraften Täters bleibt unklar. Er ist Gutachten zufolge nur vermindert zurechnungsfähig und psychisch gestört. Seine Verteidiger führten an, dass die beiden Anstifter ihn unter Druck gesetzt hätten.

    Das aber liessen die Richter nicht gelten. Das Urteil fiel noch höher aus, als die von der Staatsanwaltschaft geforderten zwei Jahre Zwangstherapie in einer Anstalt für jugendliche Straftäter. Ein Jahr der Therapie wird allerdings zur Bewährung ausgesetzt. Die Behandlung kann verlängert werden.

    Der Mord hatte die Niederlande erschüttert. Im Internet zeigten viele Niederländer ihre Empörung und forderten eine höhere Strafe. Da der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat erst 14 Jahre alt war, ist das nicht möglich. Der Vater des ermordeten Mädchens machte auch das Internet verantwortlich. «Die Gefahren durch Chatten und soziale Medien werden unterschätzt», sagte er. (SDA)

    Aufrufe: 1269 | Hinzugefügt von: Swissiman | Bewertung: 0.0/0
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