Die rekurrierenden Eltern hatten die Dispensation ihrer Kinder von der Sexualkunde im Kindergarten beziehungsweise an der Primarschule verlangt. Die Schulleitungen hatten dies jedoch abgewiesen, worauf die Eltern ihr Begehren weiterzogen. Nun schützte die Regierung den Entscheid der Schulleitungen, wie sie am Freitag bekanntgab.
Die Schulbehörden hätten zu Recht keine generelle Dispensation vom Sexualkundeunterricht erteilt, heisst es in einer Regierungsmitteilung. Die obligatorische Teilnahme an diesem Unterricht verstosse nicht gegen übergeordnetes Verfassungsrecht.
Zwar berühre schulischer Sexualkundeunterricht die Grundrechte von Schulkindern und Eltern. Doch handle es sich nur um einen leichten Grundrechtseingriff. Und dieser sei gerechtfertigt, weil der Unterricht auf einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage beruhe, im öffentlichen Interesse erfolge und verhältnismässig sei.
Der vom Erziehungsrat verabschiedete «Leitfaden Lernziel Sexuelle Gesundheit» sowie die Handreichung und die Unterrichtsmittel seien geeignet, die mit der Sexualkunde verfolgten öffentlichen Interessen zu erreichen - nämlich Schulkinder jeglichen Alters vor sexuellen Übergriffen zu schützen und für die gesundheitsrelevanten Aspekte von Sexualität zu sensibilisieren.
Die Eltern können den Entscheid ans Verwaltungsgericht Basel-Stadt weiterziehen. Die vorläufige Dispensation ihrer Kinder während des Verfahrens hatte ihnen indes das Bundesgerichtschon im März verwehrt. Von ursprünglich drei Rekursen ist zudem einer inzwischen zurückgezogen worden, wie bei der Staatskanzlei auf Anfrage verlautete.
Der Sexualkundeunterricht in Basel-Stadt hatte schon zuvor Staub aufgewirbelt. So hatte ein Basler Elternkomitee massgeblich eine eidg. Initiative gegen zu frühe Sexualkunde initiiert; die Unterschriftensammlung wurde aber gestoppt, nachdem eine frühere Verurteilung eines Mitinitianten wegen Kindsmissbrauchs bekannt geworden war. Im Juni wurde die Initiative neu lanciert. (SDA)